Die EUDR wurde geändert — zweimal
Die EU-Entwaldungsverordnung (Verordnung 2023/1115) sollte ursprünglich ab Dezember 2024 gelten. Die Europäische Kommission erkannte jedoch, dass Unternehmen — insbesondere kleine und mittlere Unternehmen — mehr Zeit und klarere Leitlinien für die Einhaltung benötigten.
Im Dezember 2024 verabschiedete die EU die erste Runde von Änderungen, gefolgt von einem zweiten Paket im Dezember 2025.
Quelle: Europäische Kommission — Verordnung über entwaldungsfreie Produkte
Neue Anwendungsfristen
- Große und mittlere Inverkehrbringer: 30. Dezember 2026
- Kleinst- und Kleinunternehmer: 30. Juni 2027
- Kleinst- und Kleinunternehmer, die bereits unter die EUTR fielen: 30. Dezember 2026
Was sich NICHT geändert hat
- Sorgfaltspflichten bleiben bestehen
- Sieben Rohstoffe im Geltungsbereich: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz
- Stichtag: 31. Dezember 2020
- Legalitätsanforderung bleibt bestehen
Quelle: EUR-Lex — Verordnung (EU) 2023/1115
Was sollten Sie jetzt tun?
- Lieferketten kartieren
- Geolokalisierungsdaten von Lieferanten sammeln
- Im EUDR-Informationssystem registrieren
- Risiken bewerten anhand des Länder-Benchmarkings
- Alles dokumentieren