PPWR: Kern und Umsetzung der EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung
Die EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) führt neue Anforderungen ein, wie Verpackungen künftig gestaltet, dokumentiert und in Verkehr gebracht werden müssen. In der Praxis hängt die Umsetzung der Verordnung weniger von der rechtlichen Auslegung ab als von der Fähigkeit eines Unternehmens, Verpackungsdaten von Lieferanten zu sammeln, zu strukturieren und zu verifizieren.
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Unternehmen, die sich auf die EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) vorbereiten, gehen oft von der Annahme aus, dass Compliance hauptsächlich eine Frage des Verständnisses der rechtlichen Anforderungen und deren Anwendung auf bestehende Verpackungen sei.
Dabei ist die PPWR für die meisten Organisationen weniger ein Problem der rechtlichen Auslegung, als viel mehr ein Datenverwaltungsproblem – genauer gesagt, ein Lieferantendatenproblem. Diese Unterscheidung ist wichtig bei der Entwicklung der internen Prozesse oder Auswahl von PPWR-Software.
Was sind die wesentlichen Schritte?
Die wesentlichen Schritte sind:
Das Einholen von relevanten Informationen von den Lieferanten zu den Inhaltsstoffen in den Verpackungen. Wichtig: ob oder welche Art von Nachweisen hierzu - über z.B. Angaben zum Recyclinganteil - sind nicht in der Verordnung festgelegt.
Das Konformitätsbewertungsverfahren ist der technische Prüfprozess, mit dem nachgewiesen wird, dass die Verpackung den PPWR-Anforderungen entspricht (siehe unten, z. B. Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit).
Die Konformitätserklärung wird nach Abschluss des Bewertungsverfahrens erstellt und bestätigt offiziell die Konformität.
Die Konformitätserklärung muss nicht eingereicht werden, muss aber jederzeit auf Anfrage — etwa durch Behörden — zusammen mit der technischen Dokumentation vorgelegt werden können. Die Aufbewahrungsfristen betragen 5 Jahre für Einwegverpackungen und 10 Jahre für Mehrwegverpackungen.
Was beinhaltet die Konformitätserklärung?
Die Konformitätserklärung nach Artikel 39 der PPWR ist eine schriftliche Selbsterklärung, mit dem Inverkehrbringer bestätigen und nachweisen, dass ihre Verpackungen alle Anforderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung erfüllen. Sie ist ab dem 12. August 2026 für jede Verpackung verpflichtend.
Die Anforderungen an die Erklärung selbst sind in der Verordnung relativ schlank gehalten. Sinnvollerweise enthält sie - neben der Bestätigung, dass die PPWR Kriterien und Grenzwerte eingehalten werden - auch die Inhaltsstoffe der Verpackung. Dies ist gesetzlich jedoch nicht vorgeschrieben.
Was muss bewertet werden?
Mit unterschiedlichen Übergangsfristen gelten unter der PPWR insbesondere folgende Anforderungen:
Informationspflichten, Hinweis- und Meldepflichten
Verbot bestimmter Verpackungsformate und "Mogelpackungen"
Erweiterte Herstellerverantwortung
Reduzierung von Verpackungsabfällen
Wer hat welche Aufgaben?
Lieferanten müssen die notwendigen Informationen bereitstellen. Hersteller und Importeure (=Inverkehrbringer) müssen bewerten. Inverkehrbringer sind die Unternehmen, die eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter dem eigenen Namen oder eigener Marke importiert, herstellt oder herstellen lässt — unabhängig davon, ob es selbst Markeninhaber ist;
Lieferanten sind für die Bereitstellung der Fakten verantwortlich. Sie müssen Herstellern Materialinformationen und Begleitdokumente liefern, damit die Compliance nachgewiesen werden kann.
Hersteller sind für den Nachweis der Konformität verantwortlich. Sie dürfen Verpackungen erst auf den Markt bringen, wenn die technische Dokumentation gesammelt, die Konformitätsbewertung durchgeführt und eine Konformitätserklärung vorgelegt werden kann.
Importeure sind Herstellern gleichgesetzt (Inverkehrbringer). Vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen müssen Importeure sicherstellen, dass Konformitätsbewertung und Dokumentation vorliegen und dass Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind.
Distributoren müssen mit der gebotenen Sorgfalt handeln. Sie müssen Verpackungen nicht erneut prüfen, aber sie müssen überprüfen, dass wesentliche Compliance-Bedingungen erfüllt sind, wie ordnungsgemäße Registrierung, Kennzeichnung und vorgelagerte Konformität.
Markeninhaber und Änderungen verändern alles. Wenn ein Importeur oder Distributor Verpackungen unter eigenem Namen verkauft oder sie so verändert, dass die Compliance beeinträchtigt wird, behandelt die PPWR ihn als Hersteller. Das bedeutet volle Verantwortung.
Wie kann ich die PPWR schlank umsetzen?
Die PPWR führt Anforderungen rund um Verpackungsmaterialien, Designmerkmale, Recyclingfähigkeit, Wiederverwendung und Dokumentation ein. Während der rechtliche Rahmen komplex ist, scheitert die Compliance im Alltag an etwas Grundlegenderem:
Verpackungsinformationen sind über Lieferanten verteilt
Daten werden in unterschiedlichen Formaten und Detaillierungsgraden bereitgestellt
Nachweise sind über Dateien, E-Mails und Ordner verstreut
Audit-Erwartungen gehen weit über eine einmalige Einreichung hinaus
Solange die PPWR nur eine Handvoll Produkte betrifft, mögen Tabellen ausreichend erscheinen. Sobald Portfolios wachsen, werden sie unzuverlässig.
An diesem Punkt beginnen Unternehmen, nach einer PPWR-Software zu suchen – oft nachdem ein internes Audit, eine Kundenanfrage oder eine behördliche Überprüfung Lücken aufgedeckt hat.
Was PPWR-Software leisten sollte
Sie sollten PPWR-Software nicht als reine Dokumentenablagen oder Reporting-Werkzeuge bewerten. Dieser Ansatz übersieht, wo Compliance tatsächlich scheitert.
Effektive PPWR-Software unterstützt vier Kernfähigkeiten:
1. Strukturierte Lieferantendatenerfassung
PPWR-relevante Daten stammen von Verpackungslieferanten, Verarbeitern und Materialproduzenten. Software muss lieferantenfreundliche Eingaben unterstützen, die widerspiegeln, wie Verpackungsdaten in der Praxis vorliegen.
Das bedeutet die Erfassung von:
Materialien und Komponenten
Beschichtungen, Laminate und Verbundwerkstoffe
Lebensmittelkontaktrelevanz
Rezyklatanteil und Wiederverwendungseigenschaften
ohne von Lieferanten zu verlangen, dass sie Rechtstexte interpretieren.
2. Zentrale regulatorische Auslegung
Lieferanten liefern Fakten. Die regulatorische Anwendbarkeit und Auslegung muss zentral erfolgen.
Eine PPWR-Compliance-Plattform sollte Material- und Designdaten intern in regulatorische Bewertungen übersetzen und so Konsistenz über Produkte, Lieferanten und Regionen hinweg sicherstellen.
Diese Trennung ist entscheidend für Datenqualität und Auditfähigkeit.
3. Evidenzbasierte Dokumentation
PPWR-Compliance basiert nicht allein auf Erklärungen.
Auditoren und Behörden erwarten:
Lieferantenerklärungen
Spezifikationen und Prüfberichte
nachvollziehbare Verknüpfungen zwischen Daten und Dokumenten
Software muss Nachweise an Datenpunkte binden und über die Zeit bewahren.
Ohne dies können Unternehmen nicht zuverlässig erklären, was zu einem bestimmten Zeitpunkt bekannt und validiert war.
PPWR-Tools sollten keine Insellösung sein
Viele Organisationen betrachten PPWR als eigenständiges Projekt und suchen nach einer eng begrenzten PPWR-Lösung. Das führt oft später zu doppeltem Aufwand.
PPWR folgt demselben strukturellen Muster wie andere Lieferkettenverordnungen:
vom Lieferanten bereitgestellte Daten und Dokumente
sich weiterentwickelnde Regeln
zunehmende Audit-Tiefe
Tools, die nur für PPWR-Reporting gebaut wurden, passen sich selten gut an, wenn sich Anforderungen ändern oder neue Verordnungen hinzukommen. Das Ergebnis: Unternehmen bauen Prozesse erneut auf.
Ein nachhaltigerer Ansatz: eine Compliance-bezogene Prozess- und Workflowlösung
Anstatt zu fragen "Welches PPWR-Tool sollen wir kaufen?" sollte zuerst die Frage beantworten werden:
Wie verwalten wir regulatorische Lieferantendaten so, dass es über Verordnungen hinweg skaliert?
Die betriebsinternen Daten sind meist über das bestehende Dokumenten- und ERP-System gut abgedeckt bzw. können im Zusammenspiel mit dem Compliance-System auch Reportingfunktionen erfüllen. Aber bei Daten von Lieferanten hapert es meist noch. Hier kommen Lieferanten-Compliance-Plattformen ins Spiel. Sie sind darauf ausgelegt:
Lieferanteneingaben zu managen
Datenstrukturen zu standardisieren
Nachweise anzuhängen und zu bewahren
regulatorische Logik zentral anzuwenden
audit-bereite Ausgaben zu generieren
PPWR wird zu einer Anwendung eines breiteren Systems, nicht zu einem einmaligen Vorgang.
supplycanvas für PPWR-Compliance nutzen
supplycanvas wurde dafür gebaut, Compliance dort zu managen, wo sie am häufigsten scheitert: an der Lieferantenschnittstelle bzw. Lieferkette. Die Basis dieser Informationen bleibt für verschiedene Anforderungen gleich. Der Workflow "PPWR" wendet sie gezielt an.
Für die PPWR ermöglicht supplycanvas Unternehmen so:
strukturierte Verpackungsdaten direkt von Lieferanten zu erfassen
zu sichern, dass Lieferanten nach den relevanten rechtlichen Informationen und Klassifikationen gefragt werden
Materialdaten mit Begleitdokumentation zu verknüpfen
den Compliance-Status über Portfolios hinweg zu verfolgen
audit-bereite Prüfberichte und Konformitätserklärungen zu erstellen
Da dieselbe Lieferantendateninfrastruktur wiederverwendet werden kann, sind Unternehmen nicht darauf angewiesen, Prozesse neu aufzubauen, wenn sich PPWR-Anforderungen weiterentwickeln oder zusätzliche Verordnungen hinzukommen.
PPWR-Software auswählen: Worauf Sie achten sollten
Bei der Bewertung von PPWR-Software oder -Tools sollten Unternehmen Lösungen priorisieren, die:
lieferantenzentriert sind, nicht dokumentenzentriert
sachliche Datenerfassung von rechtlicher Auslegung trennen
Nachweise und Compliance-Historie bewahren
über Produkte, Lieferanten und Verordnungen skalieren
PPWR-Compliance ist ein laufender Prozess. Die unterstützende Software sollte entsprechend konzipiert sein.
Fazit
PPWR ist in erster Linie eine Prozess- und Systemherausforderung. Unternehmen, die in strukturierte Lieferanten-Compliance-Plattformen investieren, sind besser aufgestellt, um PPWR heute zu managen – und welche regulatorischen Anforderungen auch immer morgen kommen.
Welche Software sollten Sie für die PPWR-Verwaltung nutzen?
Nutzen Sie eine prozessorientierte Compliance-Plattform, die Verpackungsdaten von Lieferanten abfragt, mit Nachweisen verknüpft und audit-bereite Aufzeichnungen führt – statt Reporting-Fokus, Tabellen oder Dokumentenordner.